Anhui Meiland Agricultural Development Co., Ltd

Anhui Meiland Agricultural Development Co., Ltd

Nur zehn Punkte zur Exportpestizidregistrierung zu beachten

2024 03/25

Chinas Politik der Registrierung von Pestiziden wurde in den letzten 10 Jahren ständig aktualisiert, und große Pestizidunternehmen haben den Umsatz von nur Exportpestiziden in Übersee eingeleitet. Dieser Artikel fasst einige Punkte für die Aufmerksamkeit bei der Registrierung von Pestiziden zusammen.
(1) Hochgiftige, hochgiftige Pestizide oder Produkte mit "Drei Ursachen" -Risiko, stimmen nicht zu, nur die Exportregistrierung zu bewältigen.
(2) verbotene Pestizide wie Paraquat und Methylsulfonon werden nicht mehr nur für den Export registriert.
(3) Wenn die gleichen oder ähnlichen Vorbereitungen registriert wurden, darf die Genehmigung nicht mehr erteilt werden. Bei Genehmigung darf die Registrierung nicht länger als einmal verlängert werden.
(4) Das neue Pestizid kann gleichzeitig mit der Vorbereitung angewendet werden oder die ursprüngliche Arzneimittelregistrierung separat beantragen und gleichzeitig das Pestizid -Standardprodukt bereitstellen.
(5) Bevor das neue Pestizid nur inländische Registrierung oder Exportregistrierung erhält, darf der angenommene Antrag auf Registrierung eines neuen Pestizids für den Export weiterhin weiterhin genehmigt und gemäß der Genehmigung neuer Pestizidprodukte für Exportprodukte registriert werden. Nachdem das neue Pestizid nur inländische Registrierung oder Exportregistrierung erhalten hat, akzeptiert es die Exportregistrierung nicht mehr nur von Pestiziden, die den Wirkstoff anderer Unternehmen enthalten. Wenn es akzeptiert wurde, wird es nicht mehr nur für die Exportregistrierung genehmigt.
(6) Der auf Exportregistrierung begrenzte Inhalt der Produkte wird möglicherweise nicht dem Erfordernis der Anzahl der wirksamen Inhaltsstoffe entsprechen. Der Inhalt der angewendeten Produkte sollte jedoch mit den erforderlichen Inhalten in Übersee übereinstimmen.
(7) Der Testbericht und die Qualifikationsanforderungen der Testeinheit stimmen mit den Inlandsregistrierungsanforderungen überein.
(8) Für die Registrierung von Vorbereitungen muss die Quelle des ursprünglichen Arzneimittels das ursprüngliche Medikament sein, das für den häuslichen Gebrauch registriert ist, mit Ausnahme neuer Pestizidpräparate.
(9) Wenn die Pestizidproduktionslizenz nicht innerhalb der Gültigkeitszeit liegt oder nicht den Produktionsumfang des Produkts enthält, darf die Registrierung nicht zur Erneuerung genehmigt werden.
(10) Dokumente für Pestizide oder Einfuhrlizenz in Übersee sind nicht gültig oder ungültig und nicht zur Erneuerung der Registrierung genehmigt.